|
AMATEURFUNK
nützt allen (Fortsetzung) |
Funkamateure kennen keine Ausländerfeindlichkeit
Der Amateurfunkdienst ist aufgrund seiner Eigenart über alle
politischen Strömungen hinweg völkerintegrierend tätig.
Diese Verbindungen tragen dazu bei, das Verständnis der
Nationen untereinander zu festigen. Er fördert den
Demokratisierungsprozess in den GUS-Staaten, so etwa durch
die Mithilfe beim Aufbau der demokratischen Amateurfunkorganisationen. Als
unentbehrlich hat sich der Amateurfunkdienst bei der
Unterstützung von humanitären Hilfsmaßnahmen sowie auch in
der Entwicklungshilfe erwiesen (er kann auf das Vertrauen in
die örtlichen Funkamateure bauen), worauf seitens des
UN-Departments für humanitäre Angelegenheiten anlässlich der
ITU-Konferenz für Entwicklungshilfe in Buenos Aires und der
UN-Tagung der Vereinigten Nationen in Kyoto im September
1994 ausdrücklich hingewiesen wurde.
Funkamateure sind sozial engagierte Bürger
Um Behinderte, Blinde und sozial Gefährdete aus ihren Reihen
kümmern sich die Funkamateure im besonderen Maße. Dies
geschieht über nationale Grenzen hinweg. So wirkt der
Amateurfunkdienst als Therapie und nicht selten als einzig
noch sinnvoller Lebenszweck zugleich. Er wirkt der
Vereinsamung alter Menschen, von Arbeitslosen,
Langzeitkranken und bei vielen Jugendlichen entgegen und
integriert sie in seiner Weise in die Gesellschaft. Er wirkt
der Gefahr der Vereinsamung mit allen ihren Folgen entgegen
und bewirkt so, dass diese Menschen der Allgemeinheit nicht
vorzeitig zur Last fallen. Er leistet damit einen Beitrag
zur Minderung der sozialen Kosten.
Der Amateurfunkdienst muss gefördert und unterstützt
werden
In der Förderung und Unterstützung des Amateurfunkdienstes
ist eine jener nationalen Aufgaben zu sehen, mit denen
privates Engagement zugleich der Ausschöpfung latent
vorhandener ökonomischer, gesellschaftspolitischer und
sozialer nationaler Ressourcen zugeführt werden kann. Daher
müssen auch die Essentials des Amateurfunkdienstes, nämlich
die persönliche Genehmigung, ein nach Qualifikationen
differenzierendes Zeugnisklassensystem sowie die persönliche
Verantwortung für die Technik und den Betrieb der
Amateurfunkstelle erhalten bleiben und dies unter
sachgerechten staatlichen Rahmenbedingungen, in denen die am
Gemeinwohl ausgerichtete freie Entfaltungsmöglichkeit der
Funkamateure für eine innovative Technik auch künftig
gewährleistet wird. Das Gesetz über den Amateurfunk stellt
in geradezu idealer Weise hierzu die erforderliche
Rechtsgrundlage dar.
Der Runde Tisch Amateurfunk ist Ansprechpartner für
Politik und Verwaltung
Die Funkamateure sind in hohem Maße organisiert. Rund 50 000
Funkamateure, also zwei Drittel der deutschen Funkamateure,
sind Mitglieder im Deutschen Amateur-Radio-Club e.V. Auf
Initiative des damaligen Bundestagsausschusses für Post und
Telekommunikation ist darüber hinaus 1994 der Runde Tisch
Amateurfunk (RTA) gegründet worden. Der RTA dient
insbesondere der Politik und Verwaltung als kompetenter
Ansprechpartner in allen hoheitlichen Angelegenheiten und
Fragen des Amateurfunks. Bei Gesetzgebungsinitiativen in
Bezug auf den Amateurfunk wird der RTA deshalb angehört und
hat Gelegenheit zur Stellungnahme. Er zählt mittlerweile 15
Mitgliedsverbände. Die Entscheidungen im Runden Tisch
Amateurfunk werden demokratisch-mehrheitlich herbeigeführt
und durch Minderheitsvoten ergänzt, in denen alternative
Meinungen zum Ausdruck kommen können. Die im Runden Tisch
Amateurfunk vertretenen Amateurfunkvereinigungen bleiben
selbstständig und sind in ihren Meinungsäußerungen durch die
Mitgliedschaft im Runden Tisch Amateurfunk nicht
eingeschränkt. Nicht nur das Amateurfunkgesetz, sondern auch
die erst kürzlich novellierte Amateurfunkverordnung von 2005
ist durch den Runden Tisch Amateurfunk mitgestaltet worden.
Die Funkamateure in Deutschland leisten eingebunden in der
Gemeinschaft aller Funkamateure auf dieser Welt einen
volkswirtschaftlichen und sozialen Beitrag zum Nutzen
unserer Gesellschaft. Sie sind auch im gleichen Maße
bereit, die daraus erwachsenden Verpflichtungen zu
übernehmen. Die Funkamateure sind der Ansicht, dass die
rechtlichen Grundlagen für den Amateurfunkdienst, wie sie im
Gesetz über den Amateurfunk und der Vollzugsordnung für den
Funkdienst festgeschrieben sind, keiner Änderung bedürfen.
Sie sollen auch künftig so erhalten bleiben, wie sie sich
über Jahrzehnte hinweg bewährt haben.
Stand: Februar 2005
weiter |
| |
|